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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Abfragen

Es gibt zwei Möglichkeiten um Umsatzsteueridentifikationsnummern abzufragen:

  1. VAT-Information-Exchange-System (VIES) bei der europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/

  2. Abfragen beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
    https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html

Die VIES-Abfrage eignet sich vor allem für schnelle, einfache Abfragen, z. B. zum Check vor der Lieferung an einen bekannten Kunden, ob die Nummer noch gültig ist. Der Vorteil dieser Abfrage ist, dass bei einigen Ländern auch der Nummerninhaber und dessen Anschrift mitgeteilt wird. Dies ermöglicht eine weitergehende Überprüfung. Zudem können auch deutsche USt-ID-Nummrn auf Richtigkeit geprüft werden.

Die Abfrage beim BZSt kann zweistufig erfolgen. Die einfache Online-Abfrage entspricht etwa der VIES-Abfrage. Es kann in einem weiteren Schritt aber eine qualifizierte Abfrage mit Bestätigung des BZSt erfolgen. Dazu müssen Sie auch den Namen, die Rechtsform und die genaue Anschrift des Kunden angeben. Die Bestätigung kommt schriftlich. Nur mit dieser Bestätigung genießen Sie gegenüber dem Finanzamt Vertrauensschutz, falls mit der USt-ID des Geschäftspartners etwas nicht stimmen sollte (Betrugsfälle, etc.). Sie sollten also bei der Aufnahme neuer Geschäftspartner die qualifizierte Abfrage wählen!