Freiberufler
Bei Freiberuflern geht es oft um die folgenden, klassischen Themen:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Buchhaltung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Anlagenbuchhaltung
- Steuerliche Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag
- Der betriebliche PKW und die private Nutzung
- Berücksichtigung von Gebäuden und Gebäudeteilen
- Optimierung der privaten Einkommensteuererklärung
- Private Finanzplanung
- Gemeinschaftspraxis vs. Praxisgemeinschaft
- Änderungen im Gesellschafterbestand bei gemeinschaftliche Berufsausübung
- also Gesellschafterwechsel, Ausscheiden eines Gesellschafters, Neueintritt eines Gesellschafters
Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und andere Heilberufe
Als Arzt, Facharzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker sind Sie Mitglied einer besonderen Berufsgruppe die auch steuerlich einigen Besonderheiten unterliegt. So unterliegen Ihre Behandlungseistungen in aller Regel nicht der Gewerbesteuer und nicht der Umsatzsteuer. Vorsicht ist aber im Bereich der Nebentätigkeiten geboten.
Weitere Aspekte könnten sein:
- Welche Probleme können sich ergeben, wenn Sie anderweitig umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen
- Weshalb sind hierbei IGEL-Leistungen besonders zu beachten?
- Umgestaltung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht
Architekten
Sie sind Meister in Bauplanungen, Statikberechnungen, laufender Überwachung der Bauvorhaben, Prüfung der Handwerker-Rechnungen und Ansprechpartner beim Verkauf und notfalls beim gezielten Abbruch eines Gebäudes.
Wie sieht es aus mit..
- Der Planung Ihrer Finanzen (private und betriebliche Finanzplanung)?
- Ihrer Steuerberechnung und Steuererklärung?
- Ihrer laufenden betrieblichen Beratung, Buchhaltung und Lohnabwicklung?
- Überprüfung Ihrer Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf steuerliche Gesichtspunkte
- Der steuerlichen Bewertung Ihres Unternehmens bei geplanten Verkauf?
Vertrauen Sie hier Ihrerseits auf einen Spezialisten: Ihren Steuerberater!
Rechtsanwälte
Recht ist Ihr Metier. Das Steuerrecht macht Ihnen aber keine Freude oder ist nicht Ihr Spezialgebiet? Kein Problem. Überlassen Sie die unangenehmen steuerlichen Pflichten einem Spezialisten und kümmern Sie sich stattdessen um Ihr Kerngeschäft – die Rechte Ihres Mandanten.