Leistungen
Gewinnermittlung
Basierend auf Ihrer Buchhaltung erstelle ich gerne für Sie die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlungsart ist für Sie möglich, wenn Sie bspw. Freiberufler sind oder ein kleineres Gewerbe betreiben.
Auszug aus dem Leistungsangebot:
- Welche Betriebsausgaben sind abziehbar, welche nur eingeschränkt, oder gar nicht?
- Welche Betriebseinnahmen sind ggf. steuerfrei
- Umsatzsteuerliche Beurteilungen
- Gewerbesteuerliche Fragen
- Zeitliche Berücksichtigung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
- Abschreibungen, Sonderabschreibungen, erhöhte Abschreibungen
- Investitionsabzugsbetrag (ehemals: Ansparabschreibung) nach § 7g EStG
- Erstellung der Anlagen EÜR, EÜRAV usw.
- Wechsel der Gewinnermittlungsart (von Bilanzierung zur Einnahmen-Überschussrechnung und umgekehrt)
- alle steuerlichen Besonderheiten in Bezug auf Bewirtungskosten, Reisekosten, private Nutzung des PKW,
- Grundstücke, usw.