Corona-Krise – Hilfeleistungen für Ihr Unternehmen
Auf dieser Seite informieren wir unsere Mandanten fortlaufend über Hilfsmöglichkeiten und Ansprechpartner, wenn ihr Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist. Die Übersicht ist nur exemplarisch. Bei uns gehen ständig neue Hinweise und Erlasse ein. Es ist kaum möglich, diese hier aktuell zu halten.
Unternehmer in eigener Sache
Steuerliche Maßnahmen
Wir sind Ihr Ansprechpartner für steuerliche Maßnahmen. In einschlägigen Fällen werden wir folgende Maßnahmen für Sie ergreifen:
- Antrag auf Herabsetzung und Erstattung der Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2020 (Hilfsmaßnahme des Landes Hessen)
- Antrag auf Herabsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen
- Antrag auf Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen
- Antrag auf Stundung bereits fälliger Beträge
- Antrag auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung
- Antrag auf Vollstreckungsaufschub
- Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen und Zinsen
- Antrag auf Verlustrücktrag
Soforthilfe
Die Soforthilfe ist ausgelaufen. Hinweise zum bisherigen Verfahren finden Sie hier: RP Kassel.
Überbrückungshilfen und Neustarthilfen
Um Betrugsfälle wie bei der Soforthilfe zu vermeiden, dürfen Überbrückungshilfen nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte für ihre Mandanten beantragt werden. Begünstigt sind nur gewisse Fixkosten. Wir analysieren die Buchhaltungsdatenbestände auf etwaige Ansprüche und beachten dabei die Hinweise, die sich ständig ändern. Bei der Analyse sind hier, wie so oft, Mandanten mit zeitnah geführten, digitalen Buchhaltungen Im Vorteil. Neustarthilfen können von den Unternehmern selbst beantragt werden. Die Fixkosten spielen hier keine Rolle. Betrachtet werden prognostizierte Umsatze. Die genauen Antragsvoraussetzungen prüfen wir für Sie auf Anforderung.
Weitere Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie hier: Überbrückungshilfe für Unternehmen
Notfallhilfe Hessen
Wenn Bedürftige bislang „durch alle Raster gefallen sind“, also keine Hilfen bekommen konnten, obwohl sie welche benötigen, können beim RP Kassel einen Antrag auf Hilfeleistungen stellen. Ob und in welcher Höhe Hilfe gewährt wird, ist dann eine Einzelfallentscheidung.
Finanzierungsmaßnahmen
KfW in Verbindung mit Hausbank
Die KfW ist damit beauftragt, betroffenen Unternehmen Darlehen oder Sicherheiten zu gewähren um die Liquidität zu sichern. Beispielsweise, wenn Umsätze wegen abgesagter Veranstaltungen wegbrechen. Die Darlehen werden üblicherweise nicht durch die KfW direkt, sondern durch Ihre Hausbank gewährt. Die Hausbank klärt das weitere Prozedere mit der KfW intern.
Die Sonderseite der KfW mit einem Förderassistenten erreichen Sie hier: KfW
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Darlehen benötigen. Wir können Sie bei der Beantragung unterstützen und benötigte steuerliche und betriebswirtschaftliche Unterlagen vorbereiten.
WI-Bank
Von hessischer Seite erhalten Sie auch Unterstützung in Form von Darlehen von der WI-Bank. Erforderlich ist die Stellungnahme der zuständigen IHK oder HWK und von Ihrem Steuerberater. Im Gegensatz zur KfW werden die Darlehen der WI-Bank unmittelbar von dort ausgezahlt. Den aktuellen Stand können Sie auf der Seite der WI-Bank einsehen: WI-Bank
Versicherungen
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Unternehmer
Für eine mögliche Beitragsstundung setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Private Krankenversicherung
Auf den Seiten der privaten Krankenversicherer, die ich mir exemplarisch angesehen habe, gab es keine Hinweise auf Beitragsermäßigungen in der Corona-Krise. Bitte sprechen Sie Ihren Versicherer direkt an.
Gesetzlich rentenversicherte Unternehmer
Hinweise der deutschen Rentenversicherung über die Möglichkeit der Beitragsstundung finden Sie hier: Deutsche Rentenversicherung Bund
Unternehmer in Quarantäne
Unternehmer die Ertragsausfälle wegen einer Quarantäne haben, haben evtl. Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Zuständig ist das jeweilige Gesundheitsamt. Dieses finden Sie hier: https://tools.rki.de/PLZTool/
Unterstützung von Investitionen
RKW-Hessen
Unabhängig von Corona erhalten hessische Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Projekte von RKW-Hessen
Arbeitgeber
Wenn Sie wegen der Krise Schwierigkeiten haben, Ihre Mitarbeiter zu beschäftigen und zu zahlen, können Sie ggf. Kurzarbeitergeld beantragen. Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit:
Lohnsteuer kann aus gesetzlichen Gründen nicht gestundet werden (es gibt derzeit keine Sonderregelung). Für Sozialversicherungsbeiträge kann eine Stundung beantragt werden, § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV. Ein aktueller Link ist leider nicht verfügbar.
Eine Seite zum Thema Auszubildende in Coronazeiten finden Sie hier: Bundesregierung
Privatpersonen
Private Personen, die aufgrund der Krise Ihre Miete nicht mehr zahlen können, könnten Anspruch auf Wohngeld haben. Weitere Informationen finden Sie hier: Wohngeld
Zu Hilfen im Bereich Arbeitslosengeld II finden Sie hier Hinweise: Arbeitsagentur