Mandanten

Kapitalgesellschaft

Gründung

Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung von Kapitalgesellschaften und Erstellung von Jahresabschlüssen für GmbHs aller Größenklassen. Zu Beginn steht aber zunächst die Wahl der richtigen Rechtsform. Ist es überhaupt sinnvoll eine GmbH zu gründen, oder ist eine Personengesellschaft vielleicht doch vorzuziehen? Hier sind auch außersteuerliche Überlegungen einzubeziehen. Welche Haftungsrisiken bestehen? Wie viel Kapital steht zur Verfügung. Welche Besonderheiten sind bei einer „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ zu beachten. Welche Offenlegungspflichten bestehen?

Jahresabschlüsse

Für Ihre Gesellschaft werden grundsätzlich zwei getrennte Jahresabschlüsse erstellt: Eine Handelsbilanz und eine daraus abgeleitete Steuerbilanz. Dies ist dem Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz (BilMoG) geschuldet, dass einerseits das deutsche Handelsrecht an internationale Normen angleicht und gleichzeitig das Steuerrecht vom Handelsrecht abkoppelt. Nutzen Sie die Vorteile, die sich hieraus ergeben können!

2 Beispiele:

  • Steuerliche Wahlrechte können genutzt werden, ohne das Handelsergebnis zu belasten.
  • Entwicklungskosten für die Schaffung eines immateriellen Vermögensgegenstandes können das Handelsbilanzergebnis verbessern ohne Steuern auszulösen

Sofern Ihre Kapitalgesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft ist, können in den meisten Fällen zudem latente Steuern vermieden werden.

Offenlegung

Für Ihre Kapitalgesellschaft müssen die Jahresabschlüsse elektronisch an den Bundesanzeiger übermittelt und veröffentlicht werden. Das  Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechts-Änderungsgesetz“ kurz MicroBilG ermöglicht unter anderem, den Jahresabschluss ohne Veröffentlichung lediglich beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Wir stimmen gemeinsam den Veröffentlichungs- oder Hinterlegungsumfang ab. Alles weitere übernehmne wir für Sie.